Teilnahmebedingungen
Um ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Teilnehmenden zu schaffen und extremistischen Störungen vorzubeugen, gilt für die Veranstaltungen von „Wir in Weilheim“ der folgende Einlassvorbehalt: Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG / Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu unseren Veranstaltungen zu verwehren.“