Teilnahmevorbehalt

Um ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Teilnehmenden zu gewährleisten und Störungen vorzubeugen, gilt für die Veranstaltungen von „Wir in Weilheim“ folgender Teilnahmevorbehalt: Die Veranstalter behalten sich gemäß § 6 Versammlungsgesetz (VersG) / Art. 10 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Personen, die nachweislich extremistischen Organisationen angehören, bei denen begründete Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen bestehen oder die in der Vergangenheit durch gewaltverherrlichende, menschenverachtende, pauschal diffamierende, demokratiefeindliche oder den demokratischen Rechtsstaat delegitimierende Äußerungen öffentlich in Erscheinung getreten sind, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Personen, die den geordneten Ablauf der Veranstaltung stören oder gefährden, können auch während der Veranstaltung des Veranstaltungsortes verwiesen werden. Der Ausschluss erfolgt zur Wahrung eines respektvollen Umgangs und eines störungsfreien Veranstaltungsverlaufs.